Bußgeldkatalog Tierschutz

Bußgeldkatalog Tierschutz

Hallo Ihr Lieben,
immer wieder werden wir mit Anrufen konfrontiert, bei denen sich Menschen sorgenvoll an uns den Tierschutz wenden, wenn Verdachtsfälle auf Tierquälerei im Raume stehen.
Leider müssen wir in diesen Fällen auf die Ordnungsbehörden wie Polizei, Ordnungsämter oder die Veterinärämter verweisen, den nur die haben die Möglichkeit etwas zu unternehmen, wenn etwas gegen die Tierschutzrichtlinien verstößt.
Tierschutz bedeutet nicht, dass wir einen Freibrief haben, gegen etwaige Verstöße rechtsverbindlich vorzugehen. Auch wir müssen uns an die rechtlichen Vorgaben halten und gehen den offiziellen Weg über die vorgenannten Einrichtungen.
Wir haben vor Kurzem vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH die Genehmigung bekommen, auf unserer Seite den Link zum aktuellen Bußgeldkatalog zu veröffentlichen.
Unter https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz/ findet Ihr viele spannende rechtliche Informationen und einen Eindruck darüber, welche harten Strafen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetzt zu Geltung kommen.
Aber diese teils harten Strafen können erst dann zur Anwendung kommen, wenn jemand einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz auch wirklich zur Anzeige bringt.
Sehr oft müssen wir bei unseren Telefonaten die Menschen davon überzeugen, bei den Ordnungsbehörden eine Anzeige zu erstatten. So oft fällt der Satz „die machen ja eh nichts“ und diese Aussage ist einfach nicht richtig.
Wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige gebracht wird, laufen die Mühlen an und sind auch selten aufzuhalten.
Aber „Ihr müsst den Stein ins rollen bringen“ und nach Möglichkeit auch fundierte Beweise vorlegen können. Hilfreich ist es auch immer weitere Zeugen benennen zu können.
Die Ordnungsbehörden können nicht einfach drauf los justizieren und das ist auch gut so.
Aber wenn Eure Anzeige Hand und Fuß hat, können Polizei, Ordnungsamt und Veterinäramt richtig unangenehm werden.
Seid Ihr unsicher, dann lasst Euch von uns oder den Behörden beraten. Dies ist wichtig, damit nicht Ihr zum Schluss die Angeschmiert seid und Euch der mutmaßliche Tierquäler an die Karre fährt.
Ich hoffe der Bußgeldkatalog ermutigt Euch genauer hinzusehen und bei Bedarf entsprechend zu handeln.


Ganz herzlich möchte ich Euch grüßen
Euer Stephan

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